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   BGH, 21.11.2006 - AnwZ (B) 49/05   

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https://dejure.org/2006,13255
BGH, 21.11.2006 - AnwZ (B) 49/05 (https://dejure.org/2006,13255)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - AnwZ (B) 49/05 (https://dejure.org/2006,13255)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - AnwZ (B) 49/05 (https://dejure.org/2006,13255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung für ein Beschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache durch Rücknahme einer Widerrufsverfügung während des Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2002 - AnwZ (B) 2/01

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - AnwZ (B) 49/05
    Dies war im Tenor der Entscheidung klarstellend auszusprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2002 - AnwZ(B) 2/01 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.01.2008 - AnwZ (B) 15/07

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auch in solchen Fällen hat der Senat verschiedentlich von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen und bestimmt, dass außergerichtliche Auslagen nicht zu erstatten sind (Beschl. v. 15. Mai 2006, AnwZ (B) 25/04; Beschl. v. 21. November 2006, AnwZ (B) 49/05; Beschl. v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 9/05).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2014 - 1 AGH 34/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Vermutung

    Eine Gefährdung der Rechtsuchenden lässt sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Insolvenzverfahren gegen den Rechtsanwalt nur ausschließen, wenn die Forderungen geprüft, das Insolvenzverfahren aufgehoben ist und das Gericht dem Rechtsanwalt als Schuldner die Restschuldbefreiung förmlich durch Beschluss in Aussicht gestellt hat (BGH NJW 2005, 1271; NJW-RR 2006, 559; Beschl. v. 21.11.2006, AnwZ [B] 49/05, Juris; Beschl. v. 03.11.2008, AnwZ [B] 2/08, Juris).
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